Fahrregeln

Wichtige Hinweise und Regeln der Ferienanlage Inselblick

Ebenso wie der Autoverkehr auf der Straße ist auch der Schiffsverkehr auf dem Wasser geregelt. Bevor Sie sich mit einzelnen Vorschriften befassen, sollten Sie noch einmal den Blick auf das Ganze werfen: Denn vor allen Einzelvorschriften steht der Grundsatz, dass der Schiffsführer und die gute Seemannschaft alles zu vermeiden hat, was Menschenleben oder Umwelt gefährdet sowie Fahrzeuge, Schifffahrtszeichen, Ufer- und Strombauwerke beschädigt und die Schifffahrt behindert. Die wichtigsten Regeln haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Fahrregeln

Fahr- und Verhaltensregeln

  • Anlegestellen von Fähren und Fahrgastschiffen freihalten.
  • Ausrüstungsteile binnenbords nehmen.
  • Geschwindigkeit so vermindern, dass ein sicheres Abstoppen auch ohne Maschinenkraft möglich und ein Anprall an die Schleusentore oder andere Fahrzeuge ausgeschlossen ist.
  • Personen, die für die Schleusendurchfahrt erforderlich sind, müssen sich vom Beginn der Einfahrt bis zur Beendigung der Ausfahrt an Deck, ggf. auch auf der Kammerwand befinden. 
  • So weit einfahren und so hinlegen, dass nachfolgende Fahrzeuge nicht behindert werden. Als vom Oberwasser einfahrendes letztes Fahrzeug so weit vorfahren, dass ein Aufsetzen auf dem Drempel ausgeschlossen ist.
  • Ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen halten.
  • Festmachen bis zur Freigabe der Ausfahrt. Leinen so bedienen, dass Stöße gegen Schleusenwände, -tore, Schutzvorrichtungen oder andere Fahrzeuge vermieden werden.
  • Fender verwenden. 
  • Nach dem Festmachen bis zur Freigabe der Ausfahrt Maschine nicht benutzen.
  • Die Erlaubnis zur Ausfahrt wird durch grüne Lichter oder Tafeln angezeigt. Ist das nicht der Fall, ist die Ausfahrt ohne besondere Anordnung des Schleusenpersonals verboten.

Verhalten in Notfällen

Sollte ein Mitglied über Bord gehen, so ist sofort „Mann über Bord“ mit der Seitenangabe auf der er sich befindet (Steuerbord / Backbord) zu rufen und der Motor zu stoppen. Anschließend nähern Sie sich gegen den Wind und die Wellen dem zu Rettenden und werfen ihm eine Rettungsleine mit einem daran befestigten Rettungsring zu. Achten Sie immer darauf, dass keine Gefahr für den zu Rettenden besteht, in die Motorblätter zu geraten.

  • Je nach Wasser- u. Umwelttemperatur ist die gerettete Person so schnell als möglich in trockene Bekleidung zu bringen.
  • Wenn es an Bord brennt, ist Ruhe die erste Sorgfaltspflicht.
  • Bei laufendem Motor ist die Brennstoffzufuhr zu unterbrechen und Tank- bzw. Gasbehälter sind soweit möglich weit vom Brandherd entfernt sicherzustellen.
  • Unterbrechen Sie die Brennstoffzufuhr von Koch- u. eventuellen Heizeinrichtungen u. verschließen Sie die Lüftungsöffnungen.
  • Betätigen Sie den Feuerlöscher erst am Brandort. Sollten die Löschmittel verbraucht und der Brand noch nicht gelöscht sein, so schließen Sie, wenn möglich, alle Öffnungen und löschen Sie von außen mit Wasser. NICHT bei Fettbränden!
  • Bei Unfällen mit anderen Wasserteilnehmern rufen Sie immer zur eigenen Sicherheit die Wasserschutzpolizei und lassen Sie sich von Ihnen ein Unfallprotokoll unterzeichnen.
  • In jedem Fall ist Ihr Ansprechpartner vor Ort sofort bei den betreffenden Notfällen zu informieren.
Notfall

Verkehrsregeln auf dem Wasser

Ebenso wie der Autoverkehr auf der Straße ist auch der Schiffsverkehr auf dem Wasser geregelt. Bevor Sie sich mit einzelnen Vorschriften befassen, sollten Sie noch einmal den Blick auf das Ganze werfen: Denn vor allen Einzelvorschriften steht der Grundsatz, dass der Schiffsführer und der guten Seemannschaft alles zu vermeiden hat, was:

  • Menschenleben oder Umwelt gefährdet
  • Fahrzeuge, Schifffahrtszeichen, Ufer- und Strombauwerke beschädigtund die Schifffahrt behindert.

Verhalten in Schleusen

Ein besonderes Erlebnis ist für den Anfänger das Schleusen. 

Das anfängliche Unbehagen lässt sich vermeiden, wenn man sich die dabei zu beachtenden Grundregeln und die praktische Handhabungvergegenwärtigt.

In jedem Fall während des Schleusens Rettungsweste tragen.

Regeln

Grundregeln

  • Die Einfahrt in die Schleuse wird durch Signallichter geregelt. Auch nur ein rotes Licht bedeutet: – noch – keine Einfahrt. Deshalb bei Annäherung an den Schleusenbereich Fahrt verlangsamen und ggf. anhalten, und zwar spätestens dort, wo das Haltezeichen steht.
  • Schleusenkammern nur auf Weisung des Schleusenpersonals befahren oder ansteuern, wenn keine Bootsschleusen vorhanden sind. Bei Selbstbedienungsschleusen Hinweisschilder in den Schleusenvorhäfen beachten.
  • In der Regel werden Kleinfahrzeuge nicht einzeln, sondern gemeinsam mit anderen Kleinfahrzeugen geschleust. Werden Sie zusammen mit Fahrzeugen der Großschifffahrt, z.B. Fahrgastschiffen, geschleust, fahren diese zuerst ein.
Verhalten

10 Regeln für das Verhalten in der Natur

Viele Pflanzen und Tierarten sind in ihrem Bestand gefährdet. Helfen Sie darum, die Lebensräume der Pflanzen und Tiere in Gewässern und Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern. Unsere Bemühungen um den Naturschutz kommen uns Menschen selbst zu Gute. Denn wir sind nicht nur Teil der Natur, sondern benötigen zum Leben eine intakte Umwelt. Beachten Sie bitte folgende Regeln:

  • Fahren Sie nicht in Röhrichtbestände, Schilfgürtel, Ufergehölze und alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie Kies-, Sand- und Schlammbänke, da Vögel diese gern als Rast- und Aufenthaltsplatz nutzen. Meiden Sie auch seichte Gewässer, insbesondere dann, wenn sie mit Wasserpflanzen bewachsen sind – es könnten Laichgebiete sein.
  • Halten Sie ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlichen Ufergehölzen. Halten Sie einen ausreichenden Abstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser, wenn möglich mehr als 100 Meter.
  • Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt den dort geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zu mindestens aber zeitweilig völlig untersagt oder nur mit besonderen Einschränkungen möglich.
  • Nehmen Sie in „Feuchtgebieten“ besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schützenswert.
  • Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze. Ansonsten suchen Sie sich solche Stellen, an denen Sie sicher sind, dass Sie keinen Schaden anrichten.
  • Nähern Sie sich Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation auch von Land her nicht. Sie könnten unbewusst in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen eindringen und ihn gefährden.
  • Beobachten und fotografieren Sie Tiere nur aus der Ferne.
  • Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, ganz besonders nicht der Inhalt der Chemietoilette. Diese Abfälle müssen an den Sammelstellen im Hafen oder an der für Sie zuständigen Station abgegeben werden. Benutzen Sie im Hafen möglichst ausschließlich die sanitären Einrichtungen an Land.
  • Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht laufen. Sie vermeiden damit die unnötige Belastung der Umwelt mit Abgasen.
  • Informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die Bestimmungen auf Ihrer Route. Geben Sie Ihre Kenntnisse weiter und motivieren Sie durch Ihr eigenes vorbildliches Verhalten auch Jugendliche und andere Wassersportler, sich umweltbewusst zu verhalten.

Wichtige Hinweise

Allgemeine Hinweise im Bootsverkehr

Faires Verhalten auf dem Wasser wie auf den Landstraßen ist oberste Priorität. Andere Verkehrsteilnehmer sollen nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Dazu zählt das Einhalten der Verkehrsvorschriften und der „Gute Seemannschaft“ ebenso wie das Fahren mit sicherer Geschwindigkeit.

Schwimmen

Jeder Wassersportler sollte schwimmen können. Für alle Nichtschwimmer und für Kinder gilt die Regel:
IMMER Rettungswesten anlegen, bevor das Boot betreten wird und bis zum Ende des Törns tragen – und das bei jedem Wetter. Übrigens: Alle sicherheitsbewussten Wassersportler – auch gute Schwimmer – tragen auf dem Wasser Schwimm- bzw. Rettungswesten.

„Gute Seemannschaft“

  1. Schätzen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten als Schiffsführer richtig ein!
  2. Machen Sie sich mit den Eigenschaften und der Einrichtung Ihres Fahrzeuges vertraut!
  3. Achten Sie auf die Bestückung Ihres Fahrzeuges mit geeigneten Rettungsmitteln!
  4. Informieren Sie sich über das vorgesehene Fahrtgebiet!
  5. Beachten Sie die vorhergesagten Wetterverhältnisse!
  6. Informieren Sie Ihre Mitreisenden über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord!
  7. Verlassen Sie einen Liegeplatz nicht bei unsicherem Wetter!
  8. Halten Sie sich nach Möglichkeit von der Berufsschifffahrt fern!

Bekleidung

Gleichgültig wie schön das Wetter ist: Warme Pullover, Strümpfe, Hose und Wäsche sollten möglichst immer mitgenommen werden. Richtige Bekleidung ist für den Wassersportler wichtig. Denn man weiß nie, was der Tag noch bringt. Bedenken Sie, dass Sie bereits bei Lufttemperaturen unter + 15 °C allein durch die Einwirkung des Windes unterkühlen können. Eine Windjacke, Kopfschutz und Handschuhe sollten daher griffbereit sein. Sonnencreme und Sonnenbrille sollten ebenfalls nicht fehlen. Rutschfeste Schuhe und Rettungsweste gehören an Bord ebenfalls zur Kleidung.

Kinder an Bord

Kinder tragen bei uns immer ohnmachtssichere Kinder-Rettungswesten. Und zwar sowohl auf dem Boot als auch außerhalb des Bootes am Wasser. Wenn Sie kleine Kinder mitnehmen, sollten sie so mit einer Leine gesichert sein, dass sie zwar Bewegungsfreiheit haben, aber nicht über Bord fallen können. Auch bei An- und Ablegemanövern gehören Kinder, die noch nicht helfen können, möglichst in die Mitte des Bootes. Bitte verstauen Sie auch Streichhölzer, spitze Gegenstände, Arzneimittel und Ähnliches kindersicher! Kinder sollten an Bord immer Schuhe mit rutschfester Sohle tragen.

Sie haben weitere Fragen zu unseren Verhaltensregeln? Das kompetente Team der Ferienanlage Inselblick in Zechlin berät Sie gerne.

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